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   BFH, 11.08.1994 - IV B 98/93   

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https://dejure.org/1994,6532
BFH, 11.08.1994 - IV B 98/93 (https://dejure.org/1994,6532)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1994 - IV B 98/93 (https://dejure.org/1994,6532)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1994 - IV B 98/93 (https://dejure.org/1994,6532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens - Befangenheit von Richtern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 11.08.1994 - IV B 98/93
    Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlaß hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).

    Aus der gerichtlichen Pflicht zur Prozeßförderung ergibt sich jedenfalls ein Recht des Gerichts, gegenüber den Beteiligten eine vorläufige Meinung über den erwarteten Verfahrensausgang zu äußern (vgl. BFH- Beschluß in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555 unter II 3 b).

    Die Äußerung eines Richters über die Erfolgsaussichten einer Klage rechtfertigt deshalb die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn zu befürchten ist, daß er sich eine abschließende Meinung gebildet hat (BFH-Beschlüsse in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555 unter II 3 c; vom 9. Dezember 1987 III B 40/86, BFH/NV 1988, 251, 252).

  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus BFH, 11.08.1994 - IV B 98/93
    Der Kläger könnte nach Abschluß des Beschwerdeverfahrens eine zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO darauf stützen, daß bei der Entscheidung Richter mitgewirkt haben, die wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt waren; wegen der Versäumung der Revisionseinlegungsfrist wäre gemäß § 56 FGO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 218 unter C II 4).

    Über ein Ablehnungsgesuch ist gemäß § 51 Abs. 1 FGO i. V. m. § 45, 46 ZPO grundsätzlich durch gesonderten Beschluß in einem selbständigen Zwischenverfahren, nicht erst im Rahmen der die Haupt sache abschließenden Entscheidung zu entscheiden (Beschluß des Großen Senats in BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 218 unter C I 1 b; Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 51 FGO Rdnr. 116 m. w. N.); weist das FG das Ablehnungsgesuch durch Beschluß zurück, hindert die Einlegung einer Beschwerde das FG nicht, unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zur Hauptsache zu entscheiden (Beschluß des Großen Senats in BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 218 unter C I 2).

  • BAG, 25.01.1963 - 1 AZR 527/61

    Richterablehnung - Besetzung zum Ablehnungszeitpunkt - Tätigwerden eines anderen

    Auszug aus BFH, 11.08.1994 - IV B 98/93
    Aus diesem Grund ist anerkannt, daß ein Ablehnungsgesuch auch nicht deshalb unbeschieden bleiben darf, weil sich das Gericht vertagt und in einem neuen Termin ohne den abgelehnten Richter tätig wird (Urteil des Bundesarbeits gerichts -- BAG -- vom 25. Januar 1963 1 AZR 527/61, BAGE 14, 46; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 46 Rdnr. 4 m. w. N.; vgl. auch Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl., § 54 Rdnr. 24); denn die ablehnende Partei hat grundsätzlich einen prozessualen Anspruch auf Entscheidung ihres Ablehnungsgesuchs (BAG-Urteil in BAGE 14, 46, 50; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 46 Rdnr. 4).
  • OLG Oldenburg, 07.10.1991 - 3 WF 106/91

    Sorgerechtsentscheidung; Familiengericht; Bericht des Jugendamtes; Anhörung;

    Auszug aus BFH, 11.08.1994 - IV B 98/93
    Es ist zwar anerkannt, daß eine langdauernde Nichtbearbeitung eines Antrags auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (PKH) zur Besorgnis der Befangenheit Anlaß geben kann, wenn der Richter Erinnerungen der Partei nicht beachtet und sachliche Gründe für diese Verfahrensverzögerung nicht ersichtlich sind (vgl. Beschluß des OLG Hamm vom 10. Dezember 1975 1 W 81/75, Justizministerialblatt -- JMBl -- Nordrhein-Westfalen 1976, 11; Beschluß des OLG Oldenburg vom 7. Oktober 1991 3 WF 106/91, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -- FamRZ -- 1992, 192, 193; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr. 24).
  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Auszug aus BFH, 11.08.1994 - IV B 98/93
    Rechts- und Verfahrensfehler können nur ausnahmsweise, und zwar dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, 113 m. w. N.).
  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch

    Auszug aus BFH, 11.08.1994 - IV B 98/93
    Dies beruht auf dem Grundsatz, daß über einen PKH-Antrag vorweg entschieden werden muß, da der Kläger sonst ggf. daran gehindert ist, seine Rechte aus der Gewährung der PKH voll wahrzunehmen (z. B. BFH-Beschluß vom 25. März 1986 III B 5--6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526).
  • BFH, 24.08.1989 - IV B 59/89

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 11.08.1994 - IV B 98/93
    Der BFH hat ferner, da das Rechtsinstitut der Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit die Beteiligten nicht vor Fehlern des Richters schützen soll, auch die Äußerung unrichtiger Rechtsansichten und Verfahrensfehler grundsätzlich nicht als Ablehnungsgründe gelten lassen (ständige Rechtsprechung, z. B. Senatsbeschluß vom 24. August 1989 IV B 59/89, BFH/NV 1990, 308 m. w. N.).
  • BFH, 22.05.1991 - IV B 48/90

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 11.08.1994 - IV B 98/93
    Er hat weder die Ablehnungsgründe, die in der Person des VRiFG A vor und in der Person der Ri'nFG C während der Verhandlung entstanden sind, geltend gemacht noch sich geweigert, den Termin weiter wahrzunehmen; dies wäre jedoch erforderlich gewesen, um einen Verlust der Ablehnungsrechte zu vermeiden (Senatsbeschluß vom 22. Mai 1991 IV B 48/90, BFH/NV 1992, 395, 396 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.1991 - 15 W 22/91
    Auszug aus BFH, 11.08.1994 - IV B 98/93
    Ein solcher Verfahrensfehler kann aber nur dann, wenn weitere Umstände hinzutreten, einem Beteiligten von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger Betrachtung Anlaß geben, Voreingenommenheit zu befürchten (vgl. Beschluß des Oberlandesgerichts -- OLG -- Karlsruhe vom 20. Juni 1991 15 W 22/91, Monatsschrift für Deutsches Recht -- MDR -- 1991, 1195; Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl., § 42 Rdnr. 24 m. w. N.).
  • BFH, 09.12.1987 - III B 40/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung

    Auszug aus BFH, 11.08.1994 - IV B 98/93
    Die Äußerung eines Richters über die Erfolgsaussichten einer Klage rechtfertigt deshalb die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn zu befürchten ist, daß er sich eine abschließende Meinung gebildet hat (BFH-Beschlüsse in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555 unter II 3 c; vom 9. Dezember 1987 III B 40/86, BFH/NV 1988, 251, 252).
  • OLG Hamm, 10.12.1975 - 1 W 81/75
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verhaltensweise entfernt, daß sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. BFH/NV 1995, 410 ff.; BayObLG DRiZ 1977, 244 [245]; Senat, a.a.O.; KG NJW 2004, 2104 [2105]; OLG Frankfurt, OLG-Report 2000, 36; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]; OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Saarbrücken, a.a.O.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 24 und 28).
  • BFH, 15.09.2000 - IV B 59/00

    Früherer Tätigkeit als Rechtsanwalt - Verlustabzug - Nachträgliche

    Die Äußerung eines Richters über die Erfolgsaussichten einer Klage rechtfertigt deshalb die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn zu befürchten ist, dass sich der betreffende Richter eine abschließende Meinung gebildet hat (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555; auch Senatsbeschluss vom 11. August 1994 IV B 98/93, BFH/NV 1995, 410).

    Rechts- und Verfahrensfehler können nur ausnahmsweise, und zwar dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, m.w.N., und in BFH/NV 1995, 410).

  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verfahrensweise entfernt, daß sich für einen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. BFH/NV 1995, 410 ff.; BayObLG DRiZ 1977, 244 [245]; Senat, a.a.O.; KG NJW 2004, 2104 [2105]; OLG Frankfurt, OLG-Report 2000, 36; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]; OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Saarbrücken, a.a.O.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 24 und 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2022 - 18 A 699/21

    Anforderungen an die Bescheidung eines Antrags auf Terminaufhebung oder Verlegung

    vgl. BSG, Beschluss vom 3. Juli 2013- B 12 R 38/12 B -, juris, Rn. 10; BFH, Beschluss vom 11. August 1994 - IV B 98/93 -, juris, Rn. 23; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. April 2020- 14 ZB 19.31488 -, juris, Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Juni 1991 - 15 W 22/91 -, MDR 1991, 1195.
  • BFH, 12.08.1998 - III B 23/98

    Richterablehnung; Rügeverlust

    Es bedarf insoweit keiner weiteren Prüfung, ob das Ablehnungsgesuch auch deshalb mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, weil es nach Beendigung der FG-Instanz gestellt worden ist (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 11. August 1992 III B 101/92, BFH/NV 1993, 309, 310), oder ein solcher Antrag deshalb zulässig ist, weil die Kläger gemäß § 72 Abs. 2 Satz 3 FGO die Unwirksamkeit der Klagerücknahme geltend gemacht haben und sich die Ablehnung deshalb noch auf die Sachentscheidung des Gerichts auswirken könnte (vgl. BFH-Beschluß vom 11. August 1994 IV B 98/93, BFH/NV 1995, 410, 411, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 51 Rz. 21, m.umf.N.).
  • BFH, 24.02.2000 - IV S 15/99

    Richterablehnung; Ablehnung des gesamten Spruchkörpers

    Die eingelegte Beschwerde verspricht auch deshalb keine Aussicht auf Erfolg, weil für eine unsachliche Einstellung (vgl. zur möglichen Befangenheit bei einer langdauernden Nichtbearbeitung Senatsbeschluss vom 11. August 1994 IV B 98/93, BFH/NV 1995, 410; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629, und vom 13. Mai 1998 IV B 104/97, BFH/NV 1999, 46) der als befangen abgelehnten Richter X, Y und Z weder der Antragsteller substantiiert vorgetragen hat noch sonst etwas ersichtlich ist.
  • BFH, 24.02.2000 - IV S 16/99

    Richterablehnung; Wiederholung eines bereits zurückgewiesenen Ablehnungsgrundes

    Zudem verspricht die eingelegte Beschwerde deshalb keine Aussicht auf Erfolg, weil für eine unsachliche Einstellung (vgl. zur möglichen Befangenheit bei einer langdauernden Nichtbearbeitung Senatsbeschluss vom 11. August 1994 IV B 98/93, BFH/NV 1995, 410; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629, und vom 13. Mai 1998 IV B 104/97, BFH/NV 1999, 46) der als befangen abgelehnten Richter A, B und C weder der Antragsteller etwas substantiiert vorgetragen hat noch sonst etwas ersichtlich ist.
  • BFH, 14.05.1996 - VII B 257/95

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches wegen Fehlens des

    Schließlich hat sich das zeitliche Vorziehen der Entscheidungen über die beantragte Berichtigung und über die Nichtzulassungsbeschwerde dahin ausgewirkt, daß der abgelehnte Vorsitzende Richter an den in der Instanz allein noch möglichen Entscheidungen über den Antrag auf Tatbestandsberichtigung und über eine mögliche Abhilfe hinsichtlich der Nichtzulassungsbeschwerde nicht beteiligt war und der Kläger mit der vom FG eingeschlagenen Verfahrensweise sein Ziel erreichte (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 11. August 1994 IV B 98/93, BFH/NV 1995, 410 a. E.).
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 205/12

    Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde in einer

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für die betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrige, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. Senat, aaO; BFH/NV 1995, 410; KG, NJW 2004, 2104 [2105]; OLG Frankfurt, OLGR 2000, 36, OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 362 [363]; Zöller/Vollkommer, aaO, § 42 Rn. 24, 28).
  • BFH, 26.08.1997 - VII B 35/97
    Denn über den PKH-Antrag muß grundsätzlich vor einer Entscheidung in der Hauptsache entschieden werden, weil der Kläger sonst gehindert würde, seine Rechte aus der Bewilligung der PKH voll wahrzunehmen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 11. August 1994 IV B 98/93, BFH/NV 1995, 410, m.w.N., und vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143).
  • FG Sachsen-Anhalt, 16.07.2015 - 4 K 804/12

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit bei Nichtbearbeitung eines

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